
Anordnung der Vollstreckungsbehörde, dass das angedrohte Zwangsmittel nunmehr zur Durchsetzung des betreffenden Verwaltungsaktes angewendet werden soll. Sie stellt den letzten Schritt vor der tatsächlichen Anwendung des Zwangsmittels dar. Die Festsetzung als eigenständiger Verwaltun...
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